Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler:innen!
parallel zu den bereits bekanntgegebenen Erleichterungen im öffentlichen Leben
werden wir auch im Schulbereich schrittweise zu einer Normalität im Schulalltag
zurückkehren. Oberstes Ziel ist es nach wie vor, den Präsenzbetrieb an unserer
Schule aufrecht zu erhalten.
Änderungen im Schulbetrieb am BRG
Abweichend von der letzten Kundmachung (Information zum Schulbetrieb ab 17.
Jänner - Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022) werden entsprechend dem Erlass
des BMBWF vom 2. Februar 2022 folgende Änderungen bekannt gegeben:
Maskenpflicht
Ab Montag, 7. Februar, wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in
Bewegung und Sport aufgehoben.
Im gesamten Schulgebäude (d. h. auch in allen Klassen- und Gruppenräumen) gilt
weiterhin die Maskenpflicht (Für die S/S der Sek 1: zumindest MNS, für die S/S
der Sek 2: FFP 2)
Teststrategie
Der Auftragnehmer hat angekündigt, in der KW 6 (07.-11. Feb.) die ursprünglich
vertraglich vereinbarten zwei PCR-Testungen pro Woche und Bundesland im
folgend genannten Testrhythmus durchführen zu können. Im BRG gilt in der
Woche vor den Semesterferien (KW 6) folgendes Testregime:
Montag: Antigen-Test
Dienstag und Donnerstag: PCR-Test
Darüber hinaus werden den Schüler:innen für dieses Wochenende und die
Semesterferien Antigen-Tests mitgegeben:
die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern werden ersucht, einen Test am Sonntag nachmittags oder abends durchzuführen. Damit kann eine mögliche Infektion bereits vor dem Schulweg am Montag erkannt werden. Am Montag finden die Testungen an der Schule natürlich dennoch wie gewohnt statt.
Für die Semesterferien erhalten die Schüler:innen zwei Antigen-Tests zum Gebrauch in den Semesterferien (insbesondere unmittelbar vor dem ersten Schultag im 2. Semester).
Weitere Entwicklungen am BRG
Abseits wichtiger Informationen zum Schulbetrieb in der Corona Pandemie gibt es
am BRG aber auch andere Entwicklungen, die für unseren Schulalltag bedeutsam
sind und gleichzeitig allen Schulpartnern eine zeitgemäße Hilfestellung bieten.
Diese neuen Instrumente bzw. Tools kommen mit Beginn des 2. Semesters
flächendeckend zur Anwendung. Dazu wurden Ihnen in den letzten Tagen und
Wochen über die Klassenvorständ:innen bereits wichtige Informationen
übermittelt:
Eduflow: optimiert die digitale Kommunikation am BRG und soll schrittweise Papierformulare ersetzen. Alle Erziehungsberechtigte haben hierfür einen individualisierten Eduflow-Zugang erhalten!
WebUntis: für das elektronische Klassenbuch am BRG werden die Erziehungsberechtigen und die Schüler:innen künftig jeweils eigene Zugänge mit unterschiedlichen Rechten verwenden. Entscheidend ist dabei, dass ab dem Sommersemester 2022 alle Erziehungsberechtige mit ihrem neuen Zugang die verpflichtend zu meldenden Abwesenheiten/Krankheiten ihrer Kinder nicht mehr per Telefon/Mail ans Sekretariat melden, sondern elektronisch über „WebUntis – Abwesenheiten melden“ eintragen. Wichtig: dies ist nur eine Meldung und keine Entschuldigung!
Schulpflichtverletzungen – Konsequenzen für unentschuldigtes Fernbleiben
Lt. §25 Schulpflichtgesetz müssen Eltern mit einer Anzeige rechnen, wenn ihre
schulpflichtigen Kinder im Laufe ihrer Pflichtschulzeit an mehr als drei Schultagen
unentschuldigt fehlen! Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsübertretung, die
von der Schule angezeigt werden muss und von der Behörde bestraft wird (das
übliche Strafausmaß liegt zwischen € 110,00 - € 440,00).
Bevor es im Einzelfall zu derart drastischen Maßnahmen kommt, möchte ich
präventiv aufklären und die wichtigsten Regeln nochmals in Erinnerung rufen:
Abwesenheiten müssen der Schule (täglich) gemeldet werden (siehe obige Info zu WebUntis).
Entschuldigungen (per Mail, per Absenzblatt od. dergleichen) müssen binnen 14-Tagefrist beim KV einlangen.
Für den Semesterschluss und die bevorstehenden Ferien wünsche ich schon heute
einen guten Verlauf! Allfällige Neuigkeiten zum Schulbetrieb nach den
Semesterferien werde ich Ihnen zeitnah übermitteln. Vorerst alles Gute!
Dir. Johannes Schiendorfer, 04. Feb. 2022
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