Lt. Erlass des BMBWF 2022-0.011.043 vom 7. Jänner 2022
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler:innen!
Mit den Maßnahmen, die im November und Dezember an unserer Schule umgesetzt wurden, konnte dank der großen Anstrengungen aller Schulpartner das Infektionsgeschehen gedämpft werden. Um trotz der neuen Virusvariante Omikron weiterhin einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten, wird die Sicherheitsphase, mit der wir am 10. Jänner an der Schule ins neue Jahr starten, bis 28. Februar verlängert. In ganz Österreich findet daher weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 und der Sicherheitsphase statt.
Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:
Grundsätzliches
Der Schulbetrieb, der Unterricht und die Nachmittags-Betreuung finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt.
Das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
Ab 17.01.2022 werden alle Schüler/innen zwei Mal pro Woche PCR getestet, zusätzlich dazu erfolgt einmal pro Woche ein Antigen-Schnelltest. Geimpfte Lehrkräfte und Verwaltungspersonal können zweimal pro Woche einen PCR durchführen. Ungeimpfte Pädagog/inn/en und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind dazu verpflichtet.
Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (für fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Schulen (entweder Schulleitung oder Klassenvorstand) ist ausreichend.
Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen
Mund-Nasen-Schutz
Für Schüler/innen gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen):
in der Sekundarstufe I: zumindest MNS-Pflicht
in der Sekundarstufe II: FFP2-Masken-Pflicht
Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen, mind. einmal stündlich während des Durchlüftens.
Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen und Gruppenräumen) FFP2-Masken-Pflicht.
KEINE Masken-Pflicht an der Schule im Freien: Aufgrund des bestehenden Testmanagements und der hohen Impfquote in Schulen (kontrolliertes Setting an Schulen) sind Schüler/innen in den Schulhöfen während der Pausen, aber auch bei Bewegung und Sport im Freien vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit. Wird die Maske abgenommen, sollte jedoch möglichst auf Abstand geachtet werden. Bei Gedränge im Schulhof wird ein freiwilliges Tragen der Maske empfohlen.
Testungen
Alle Schüler/innen sind verpflichtet, jeden Montag zu Beginn der Schulwoche einen Antigen Schnelltest zu absolvieren (sofern kein gültiger Testnachweis in die Schule mitgebracht wird).
In Salzburg erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien eine PCR-Testung.
Testregime für KW2: Mo und Di: Antigen-Test, Mi: Antigen-Test und PCR-Test
Ab 17.01.2022 werden die Schüler/innen im BRG zweimal pro Woche mittels PCR-Test getestet.
Testregime ab KW3: Mo: Antigen-Test, Di und Do PCR-Test
Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist.
In allen Klassen, in denen ein Covid-19-Infektionsfall (PCR-positiv) aufgetreten ist, werden aus Sicherheitsgründen an den folgenden fünf Schultagen Antigen-Schnelltests durchgeführt.
Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement und bei der Absonderung
Es gibt keine Unterteilung der Kontaktpersonen mehr in Kategorie I und II. Man spricht nur mehr von Kontaktpersonen. KEINE Kontaktpersonen liegen vor:
bei „geboosterten“ Personen (3 x geimpft) und 5- bis 11-jährigen Kindern, die zweimal geimpft sind.
wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind
dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden.
Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.
Es erfolgt die gleiche Vorgangsweise für alle unterschiedlichen Virusvarianten (z.B. Delta, Omikron).
Information zu Impfungen
Unsere Schulärztin, Fr. Dr. Matzinger bietet Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche an.
Unsere Schulärztin wird je nach Bedarf auch mit allen Schüler/inne/n bzw. Eltern und Erziehungsberechtigen Informations- und Orientierungsgespräche führen.
Das Fernbleiben vom Unterricht für die Wahrnehmung eines COVID-19- Impftermins ist gestattet.
Pädagogik und Schulorganisation
Unterricht
Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungsfeststellungen werden auch weiterhin den Gegebenheiten angepasst.
Jene Klassen, die sich auf Grund bestätigter Corona-Fälle in Quarantäne bzw. im Distance Learning befinden, werden auf digitalem Wege lehrplanmäßigen Unterricht auf Basis der geltenden Stundenpläne absolvieren.
Veranstaltungen
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind weiterhin untersagt.
Abschließend bitte ich um verlässliche Durchführung eines Antigen-Selbsttests bei Ihnen zuhause, damit der Schulstart für alle möglichst sicher erfolgen kann!
Bleiben Sie gesund!
Dir. Johannes Schiendorfer, 09. Jän. 2022
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