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BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg | DieDa Daniela Tiefling

Hausordnung

  • 4. März 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. Feb.

Die Hausordnung wird vom SGA beschlossen.

Hausordnung BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg
Hausordnung BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg

  1. Oberstes Gebot im Schulbereich ist ein höfliches und rücksichtsvolles Verhalten. Während aller Unterrichtsstunden ist im Schulhaus Arbeitsruhe einzuhalten.

  2. Der Zugang zur Schule erfolgt ausschließlich über den asphaltierten Mittelweg zum Haupteingang. Das Haus wird nur über diesen Eingang betreten. Ab dort gilt eine saisonale Hausschuhpflicht von September bis April. In den Monaten Mai bis Juli dürfen Straßenschuhe getragen werden. Den Lehrkräften ist es vorbehalten, Schülerinnen und Schülern mit dreckigen und nassen Schuhen, auch außerhalb der Hausschuhpflicht, zum Tragen von Hausschuhen zu verpflichten. Im Schulhof sind Hausschuhe bei trockenem Asphalt erlaubt.

  3. Fahrräder müssen in den dafür vorgesehenen Radständern abgestellt werden. Mopeds dürfen auf dem Schulgelände von und zu der festgelegten Abstellfläche nur geschoben werden.

  4. Alle verhalten sich so, dass sie weder sich noch andere gefährden. Lauf- und Ballspiele sind nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  5. Alle Räume und Gegenstände sind schonend und sachgemäß zu benützen und ordentlich zu hinterlassen. Verschmutzungen und Schäden sind umgehend zu melden. Fahrlässig und mutwillig entstandener Schaden ist nach dem Verursacherprinzip zu ersetzen.

  6. Die Schulgemeinschaft bekennt und verpflichtet sich zur Mülltrennung. Der getrennte Müll der einzelnen Klassen wird von den jeweiligen SchülerInnen selbstständig in die Schulcontainer entsorgt.

  7. Mutwillig herbeigeführte Schäden im Klassenraum, deren Verursacher nicht feststellbar sind, werden durch einen von den Klasseneltern verwalteten Solidarbeitrag der jeweiligen Klasse wieder ersetzt.

  8. Die Schule kann ab 7:15 Uhr betreten werden, der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Das Betreten der Klassenräume ist erst mit Beginn der Aufsichtspflicht möglich. Alle Schüler/innen haben zu jeder Stunde pünktlich im Klassenzimmer zu sein, um sich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten zu können. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht in der Klasse, muss dies im Sekretariat gemeldet werden.

  9. Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 15 Minuten vor dem jeweiligen Unterricht. Nur in der Mittagspause ist das Verlassen des Schulbereiches gestattet.

  10. In der Mittagspause können sich die SchülerInnen der Unterstufe an max. 2 Tagen pro Woche nach schriftl. Anmeldung in eigens zugewiesenen (Klassen-) Räumen aufhalten, sofern die Mittagspause nicht mehr als 2 Std. beträgt.

  11. Das Rauchen (dazu zählen auch E-Shisha, Shisha to go, Vapes und ähnliche Produkte) und die Verwendung verwandter Erzeugnisse (SNUS, ...) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

  12. In der Unterstufe dürfen Laptops oder Tablets nach Aufforderung der Lehrperson zu Unterrichtszwecken verwendet werden.

  13. Ab der 9. Schulstufe können Laptops oder Tablets im Unterricht als Schreibgerät verwendet werden. Dies muss zuvor der jeweiligen Lehrperson mitgeteilt werden.

  14.  Im Schulgebäude müssen Handys ausgeschaltet sein, das Spielen mit elektronischen Geräten ist nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken können jedoch Handys auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft genützt werden.

    Ausnahmen:

    Ab der 9. Schulstufe dürfen Handys in Freistunden ab der 6. Stunde im Klassenraum verwendet werden.

     

    Bei Verstößen muss das Gerät selbstständig im Sekretariat abgegeben werden. Die Bestätigung darüber, dass das Gerät abgegeben wurde, ist der jeweiligen Lehrperson, von der man mit dem Handy erwischt wurde, vorzuweisen.

     

    Regelung zur Handyrückgabe: siehe Beiblatt, bzw. Link.


Stand: 24. 1. 2025

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