Geschätzte Schulgemeinschaft!
Trotz des allgemein starken Infektionsgeschehens im Bundesland Salzburg
empfiehlt die Corona-Kommission für das Bundesland Salzburg aufgrund
des unterschwelligen Intensivbetten-Belags die Beibehaltung der
Risikostufe II.
Auch wenn die hohen Inzidenzen im schulischen Bereich die Ansicht
nahelegen könnten, dass das Infektionsgeschehen in diesem Kontext
besonders hoch ist, so gilt – um einen Virologen zu zitieren – „Fundort ist
nicht Tatort“. Aufgrund der engmaschigen Testungen werden dort die
Infektionen rascher entdeckt als in anderen Lebensbereichen. Das
schulische Hygiene- und Präventionskonzept sowie das schulische
Testregime sind daher von besonderer Bedeutung.
Testregime: Das schon bekannte Testregime für Schüler:innen (2mal
Antigen-Test und 1mal PCR-Test) gilt weiterhin.
Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft, noch genesen, noch
über einen Nachweis über neutralisierende Antikörper und auch keinen
Absonderungsbescheid nach vorlegen kann, hat einen Testnachweis gem.
§ 4 Z 1 zu 2 von 4 zu erbringen, wobei einmal pro Woche ein externer
Nachweis gemäß § 4 Z 1 lit. d C-SchVO 2021/22 (PCR-Test) vorzulegen
ist.
Mit freundliche Grüßen!
Dir. Johannes Schiendorfer
Comments