top of page
20210701BRG Salzburg (521).jpg
20210701BRG Salzburg (805).jpg
BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg | DieDa Daniela Tiefling
Suche

Weitergeltung der 3. Sbg. C-SchVO 21/22

Geschätzte Schulgemeinschaft!


Trotz des allgemein starken Infektionsgeschehens im Bundesland Salzburg

empfiehlt die Corona-Kommission für das Bundesland Salzburg aufgrund

des unterschwelligen Intensivbetten-Belags die Beibehaltung der

Risikostufe II.


Auch wenn die hohen Inzidenzen im schulischen Bereich die Ansicht

nahelegen könnten, dass das Infektionsgeschehen in diesem Kontext

besonders hoch ist, so gilt – um einen Virologen zu zitieren – „Fundort ist

nicht Tatort“. Aufgrund der engmaschigen Testungen werden dort die

Infektionen rascher entdeckt als in anderen Lebensbereichen. Das

schulische Hygiene- und Präventionskonzept sowie das schulische

Testregime sind daher von besonderer Bedeutung.


Testregime: Das schon bekannte Testregime für Schüler:innen (2mal

Antigen-Test und 1mal PCR-Test) gilt weiterhin.


Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft, noch genesen, noch

über einen Nachweis über neutralisierende Antikörper und auch keinen

Absonderungsbescheid nach vorlegen kann, hat einen Testnachweis gem.

§ 4 Z 1 zu 2 von 4 zu erbringen, wobei einmal pro Woche ein externer

Nachweis gemäß § 4 Z 1 lit. d C-SchVO 2021/22 (PCR-Test) vorzulegen

ist.


Mit freundliche Grüßen!

Dir. Johannes Schiendorfer

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Erste Schulwoche

Comments


bottom of page