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BRG Salzburg Akademiestraße 19 5020 Salzburg | DieDa Daniela Tiefling
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Schulbetrieb ab Montag, 22.11.2021

Geschätzte Schulgemeinschaft!


Es ist derzeit besonders schwierig den Schulbetrieb so zu organisieren,

dass sich alle Schulpartner längerfristig auf eine stabile Situation

einstellen und einrichten können.


Unser Ziel den Unterricht vor Ort möglichst aufrecht zu erhalten ist

aufgrund der epidemiologischen Entwicklung in den letzten Tagen eine

enorme Herausforderung für alle Beteiligten!


Entsprechend einem Schreiben von Bundesminister Faßmann gelten am

BRG ab Montag, 22.11.2021 folgende Maßnahmen:

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.

  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Eigeninitiative am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

  • Schularbeitstermine bleiben aufrecht, Tests werden verschoben oder abgesagt!


Für Schülerinnen und Schüler:


  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

  • In der Unterstufe: zumindest MNS

  • In der Oberstufe: FFP2-Maske

  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

  • Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt bis zum Ende des Lockdowns aufrecht.2

  • Einheitliche Quarantäneregeln in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.


Für Lehr- und Verwaltungspersonal: FFP2-Maskenpflicht im gesamten

Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.


Diese Zeilen sind als Erstinformation gedacht. Die weiterführende

Verordnung und der Erlass, in dem weitere Details geklärt werden, sind in

Vorbereitung und werden so schnell wie möglich nachgereicht.


Achten Sie auf sich und Ihre Familie! Alles Gute!


Dir. Johannes Schiendorfer, 19. Nov. 2021

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